Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mietfahrzeuge-Angebot von Vroom Rental GmbH

(Stand 09.2022)

 

  1. Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Anmietung von Fahrzeugen (nachfolgend „Mietfahrzeug“) zur exklusiven Nutzung durch den KUNDEN zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Nutzer des MIETFAHRZEUG s (nachfolgend „Kunde“) und der vroom rental GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend „Vroom“).

1.1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden haben keine Gültigkeit.

1.2 Änderung der AGB

1.2.1 Die AGB beruhen auf den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. BGB, höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen). Vroom ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn Regelungen nach Vertragsschluss aufgrund einer Änderung der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen unwirksam werden bzw. ihre Unwirksamkeit festgestellt wird, dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges gestört ist. Dies gilt nicht für die Änderung der Preise sowie der beiderseitigen Leistungspflichten.

1.2.2 Vroom wird dem Kunden Änderungen der AGB mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Anpassung wird wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung des Kunden gilt dabei als erteilt, wenn der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt von deren geplanten Inkrafttreten widerspricht. Auf die Rechte und Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist Vroom zur Kündigung berechtigt.

1.2.3 Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit

1.3 Änderung der Preise

Vroom ist berechtigt, die Preise zu ändern. Dabei wird Vroom den Kunden rechtzeitig über Anlass, Höhe und Umfang der Preiserhöhung informieren. Dem Kunden steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Hierauf wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die Preisanpassung tritt für ihn im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung nicht in Kraft. Aktuelle Informationen über die geltenden Preise sind in unserem Buchungsportal unter www.booking.vroomrental.com erhältlich.

  1. Verwendung Dritter, Rechtsnachfolge 

Vroom darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Tritt an Stelle der Vroom ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten ein, so wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Eintritts des Dritten zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, sofern ein nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig übernimmt.

  1. Angebotsumfang, Nutzungsberechtigung und Preisberechnung

3.1 Vertragsschluss

Vroom vermietet dem Kunden ein elektrisches Fahrzeug einer gewählten Kategorie (z.B. einen Roller, einen Chopper, eine e-Bike, ein Pedelek, ein Elektromobil, oder dergleichen) „Mietfahrzeug“ für den gewünschten Zeitraum zur Nutzung. Die Mietzeit beträgt mindestens einen Halbtag.

Indem der Kunde den Bestellvorgang über unsere Buchungspartner oder in einem der Vroom-Stores abschließt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Bekommt der Kunde daraufhin eine Bestätigung seiner Bestellung, stellt diese Bestätigung gleichzeitig unsere Annahme dar.

3.2 Fahrzeugwahl

Der Kunde kann zwischen den verschiedenen Kategorien mit unterschiedlichem Zubehör wählen, er hat aber innerhalb der gewählten Fahrzeugkategorie keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mietfahrzeug.

3.3 Übergabe/Lieferung, Einweisung und Stornierung

3.3.1 Nach Vermittlung durch unsere Buchungspartner wird ein Termin für die Übergabe und Einweisung des gewählten Mietfahrzeugs vereinbart. Bei einem Vor-Ort Abschluss erfolgt die Fahrzeug-Übergabe und Einweisung in der Regel gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss.

Im Rahmen der Übergabe muss sich der Kunde ggf. durch ein geeignetes Ausweisdokument legitimieren. Des Weiteren muss der Kunde bei Notwendigkeit im Besitz einer für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis sein und diese vorlegen können. Vroom wird zur Dokumentationszwecken während der Mietdauer eine Kopie der Fahrerlaubnis behalten und direkt mit Rückgabe des Mietfahrzeugs diese löschen. Vroom behält es sich vor, die Kopie digital zu erstellen und aufzubewahren.

Die Miete beginnt mit der Übergabe zu laufen. Sofern der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, und seine Bestellung nicht rechtzeitig (3.3.5) storniert, beginnt die Miete spätestens zum vereinbarten Lieferzeitpunkt zu laufen (Verfügbarkeit des Fahrzeugs vorausgesetzt).

3.3.2 Das Mietfahrzeug und das dazugehörige Zubehör (z. B. Akku, Ladegerät, Kettenschloss, Schlüssel, Helm, Gebrauchsanleitung) bleiben im Eigentum von Vroom.

3.3.3 Über die Übergabe ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in das alle Gebrauchsspuren, Schäden und Fehlfunktionen aufgenommen und dokumentiert werden müssen. Sollte das Mietfahrzeug bei Lieferung Schäden aufweisen, ist Vroom unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden ab Lieferung, hierüber unter Beifügung von Fotos zu informieren. Erfolgt die Meldung eines Schadens nicht rechtzeitig, wird bei der Rückgabe des Mietgegenstands davon ausgegangen, dass das Mietfahrzeug im Zeitpunkt der Lieferung durch Vroom keine Schäden aufgewiesen hat. Bei einer Übergabe Vor-Ort sind Schäden direkt auf dem Mietvertrag und/oder dem Übergabeprotokoll festzuhalten. Eine spätere Reklamation ist bei Vor-Ort Übergaben nicht mehr möglich,

3.3.4 Diese Vermutungsregel gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Mietfahrzeugs vorhanden war. Alles Zubehör, das auf dem Lieferschein angegeben wird, muss vom Kunden am Ende des Mietes an Vroom zurückgegeben werden.

3.3.5 Eine kostenfreie Stornierung kann durch den Buchungspartner, auch im Auftrag des Kunden, oder direkt im zuständigen Vroom-Store bis maximal 4 Stunden vor Mietbeginnen erfolgen. Bei einer späteren Stornierung ist der Gesamtpreis der Bestellung als Stonierungskosten anzusehen und zu entrichten.

3.4 Sicherung des Mietfahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet, das Mietfahrzeug während des Abstellens auszuschalten und mit den ihm zur Verfügung gestellten Schlössern und Sicherungsmechanismen abzuschließen und somit gegen jede Art von Verlust zu sichern.

Es ist darauf zu achten, dass alle nicht fest verbauten Teile wie Ladegerät, Helm, Akku und Bordcomputer mitgenommen werden müssen. Diese dürfen wahrende des Abstellens nicht am Mietfahrzeug verbleiben (ausgenommen hiervon sind separat mit Schlössern gesicherte Teile wie die meisten Akkus etc.).

3.5 Nutzungsberechtigung

Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages für ein Mietfahrzeug ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie der Vertragsabschluss in einem Ladengeschäft von Vroom oder bei einem Auslieferungsfahrer der Vroom.

3.5.1 Legitimation

Der Kunde hat sich bei Übergabe mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren. Dieses Dokument wird im Rahmen des Punkt 7.2. dieser Geschäftsbedingungen in Form von Foto-, Video- oder Textaufnahmen speichern.

3.6 Berechtigter Nutzer

3.6.1 Das Mietfahrzeug samt Zubehör steht dem Kunden und den in seinem Haushalt lebenden Personen zur Verfügung. Falls das Mietfahrzeug zur gewerblichen Nutzung vorgesehen ist, kann das Mietfahrzeug den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „Berechtigte Nutzer“). Diese „berechtigten Nutzer“ sind im Übergabeprotokoll oder per E-Mail zu benennen und deren Fahrerlaubnis ist Vroom nachzuweise. Vroom darf ebenfalls von diesen berechtigte Nutzern die Fahrerlaubnis speichern, bis das Erlöschen der Berechtigung durch den Kunden mitgeteilt wird.

Das Mietfahrzeug wie auch das Zubehör darf darüber hinaus Dritten nicht überlassen oder in anderer Form die Nutzung gewährt werden. Der Verkauf, die Verpfändung, die Untervermietung, der Verleih sowie jede andere Belastung des Mietfahrzeugs und des Zubehörs mit Rechten Dritter ist untersagt.

3.6.2 Die Nutzung des Mietfahrzeugs durch berechtigte Nutzer gestattet der Kunde in eigener Verantwortung. Der Kunde hat in diesem Fall sicherzustellen, dass der berechtigte Nutzer sich mit der Funktionsweise des Mietfahrzeugs vertraut macht, die Regelungen dieser AGB beachtet und selbst die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt. Ist eine gültige Fahrerlaubnis für das Führen des MIETFAHRZEUG S erforderlich, hat sich der KUNDE vor der Überlassung an den BERECHTIGTEN NUTZER die erforderliche Fahr- erlaubnis vorlegen zu lassen. Der KUNDE hat das Handeln von Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.

3.7 Gültige Fahrerlaubnis

Der Kunde benötigt die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche gültige Fahrerlaubnis wenn die lokale Gesetzgebung eine solche für die gewählte Fahrzeugkategorie einfordert. Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/-EWR-Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die deutsche oder englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/ den EWR akzeptiert. Vroom ist berechtigt, eine Kopie der Fahrerlaubnis abzuspeichern.

Der Kunde hat die gültige Fahrerlaubnis während der Fahrt bei sich zu tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen.

3.7.1 Der Kunde hat die ggfs. erforderliche Betriebserlaubnis während der Fahrt mit sich zu führen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen.

  1. Nutzungsvorschriften und Rückgabe 

Die Nutzung des Mietfahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. des berechtigten Nutzers.

4.1 Verkehrstüchtigkeit und Wartung

4.1.1 Vroom übergibt das Mietfahrzeug in gewartetem, verkehrstüchtigem Zustand. Während der Laufzeit der Miete nimmt der Kunde die folgenden Aufgaben wahr: Aufladen des Akkus, Überprüfen des Reifendrucks, Einhaltung der Wartungsintervalle, aufleuchtende Warnleuchten bzw. Anzeigen am Bordcomputer befolgen.

4.1.2 Ungeachtet der initialen Überprüfung durch Vroom ist der Kunde bzw. der berechtigte Nutzer verpflichtet, vor jedem Fahrtbeginn die wichtigsten Komponenten, wie Bremssystem, Lenker, Rahmen, Sattel sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss zudem ein Lichttest durchgeführt werden. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, ist die weitere Nutzung des Mietfahrzeugs sofort zu unterlassen. Gemäß Ziffer 4.4 hat eine Mitteilung an Vroom zu erfolgen.

4.2 Pflege und Sicherung

4.2.1 Während der Mietzeit hat der Kunde darauf zu achten, dass das Mietfahrzeug pfleglich und schonend behandelt wird, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit und des Gesamtgewichtes sind zu beachten. Das Mietfahrzeug ist regelmäßig zu reinigen. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett hat der Kunde unverzüglich anzuhalten und zu überprüfen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.

4.2.2 Der Kunde hat das Mietfahrzeug vor Beschädigung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Eingriffe am Mietfahrzeug sind nicht erlaubt, insbesondere darf das Mietfahrzeug nicht umgebaut, umgestaltet oder umgerüstet werden. Das Mietfahrzeug muss außerdem gegen Diebstahl, Verlust und unberechtigten Gebrauch durch Dritte gesichert werden. Das Mietfahrzeug soll bei jedem Parken oder Abstellen möglichst an einem festen Gegenstand befestigt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Akku nicht tiefenentladen wird.

4.3 Nutzungsvorschriften

4.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, überall und zu jeder Zeit die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), zu beachten.

4.3.3 Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der Ziffer 4.3 kann Vroom
eine Gebühr erheben, deren Höhe vroom im Einzelfall festlegt.. Darüber hinaus stellt Vroom dem Kunden die gegebenenfalls anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung.

4.4 Mitteilungspflicht

4.4.1 Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird er während der Nutzung erkennbar, hat der Kunde dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen.

Auch kleinere Mängel – wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an der Lenkung, am Spiegel, am Licht unterliegen der Mitteilungspflicht.

4.4.2 Bei Unfällen, an denen außer dem Kunden fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch Vroom zu verständigen, außerhalb der Geschäftszeiten unverzüglich bei Beginn der nächsten Öffnungszeit von Vroom. Widrigenfalls haftet der Kunde für den Vroom aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden. Gleiches gilt, wenn ein Mietfahrzeug während der Anmietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird oder beim Verlust von Zubehör.

4.4.3 Im Falle eines Unfalls mit oder des/dem Mietobjekts ohne Schaden eines Dritten verpflichtet sich der Mietende diesen Vorfall spätestens bei der Übergabe bei vroom (oder einer von ihr beauftragten Person wie z.B. Vertreter einer Vermietagentur (Cruisemanger)) zu melden. Die Meldung des Unfalls soll in der Standardisierten Form der vroom zu der jeweils gültigen Anweisung passieren. Die aktuell gültige Form findet der Kunde unter vroomrental.com/schadensmeldung.

4.4.4 Im Falle eines Diebstahls und/oder Unfall mit oder des/dem Mietobjekts  mit Schädigung eines Dritten verpflichtet sich der Mietende, diesen Vorfall bei der lokalen Polizeibehörde zur Anzeige zu bringen und diesen Vorfall spätestens bei der Übergabe bei vroom (oder einer von ihr beauftragten Person wie z.B. Vertreter einer Vermietagentur (Cruisemanger)) zu melden sowie die Anzeige der Polizeibehörde in Kopie mit auszuhändigen. Die Meldung des Unfalls soll in der standardisierten Form der vroom zu der jeweils gültigen Anweisung passieren. Die aktuell gültige Form findet der Kunde unter vroomrental.com/schadensmeldung.

4.4.5 Darüber hinaus willigt die mietende Person ein, dass die vroom in den genannten Vorfällen unter Ziffer 4.4 die Kundendaten sowie alle weiteren Angaben die in den Meldungen über Vorfälle gemachten Daten selbst oder durch Dritte verarbeiten darf und Dritten mit einem berechtigten Interesse (beispielsweise aber nicht ausschließlich Versicherungen, Gutachter, Mechaniker und Behörden) diese Daten unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte übermitteln darf.

4.5 Wartung, Tausch, Reparaturen und Ersatz

4.5.1  Vroom übernimmt die Kosten von Reparaturen und Wartung. Sofern diese während der Mietzeit notwendig werden, hat der Kunde Vroom die Reparatur-/Wartungsanfoderung mitzuteilen, sodass Vroom erfassen kann, welche Maßnahmen erforderlich sind und das weitere Vorgehen planen und beauftragen kann. Eine Reparatur/Wartung durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten darf nur erfolgen, sofern Vroom hierzu ausdrücklich zugestimmt hat oder Vroom mit der Reparatur in Verzug ist.

4.5.2 Im Falle von notwendigen Reparaturen/Instandsetzungen während der Mietzeit hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatz- Mietfahrzeug, sofern die Notwendigkeit der Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahme nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
durch Vroom herbeigeführt wurde. Etwaige Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

4.5.3 Im Falle eines Tauschs erhält der Kunde ein gleichwertiges Fahrzeug, die Auswahl des jeweiligen Fahrzeugs trifft Vroom.

4.5.4 Ist eine Reparatur bzw. ein Tausch nicht innerhalb von vier Stunden möglich, so entfällt die Mietzahlung für den Zeitraum vom Eingang der Mangelanzeige bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde wieder ein einsatzbereites Mietfahrzeug zur Verfügung hat. Hat der Kunde den Schaden am Mietfahrzeug oder den Verlust selbst zu vertreten, hat er keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.

4.6 Rückgabe

4.6.1 Der Kunde hat das Mietfahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Das Fortsetzen des Gebrauchs verlängert das Mietverhältnis nicht. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.

4.6.2 Der Kunde hat das Mietfahrzeug mit dem gesamten an ihn übergebenen Zubehör wie Akkus, Schlössern und Schlüsseln zurückzugeben. Über die Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.

4.6.3 Wird das Mietfahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Kunde für jeden angefangenen Tag den regulären Preis zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen. Die aktuellen Preise sind auf booking.vroomrental.com zu finden.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit sowie alle anderen wichtigen Vertragsdetails sind in der Vertragsbestätigung aufgeführt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Halbtag. Der Mietbeginn erfolgt mit der Übergabe.

  1. Abrechnung und Zahlung

6.1 Die Abrechnung erfolgt Taggenau bei unseren Vermitpartnern. Bei Anmietung in einem unserer Vroom-Stores erfolgt die Abrechnung direkt mit Vroom.Rechnungen werden zu dem von Vroom angegebenen Zeitpunkt fällig. Beginnt oder endet ein Miete innerhalb eines Monats, kann die Miete für einen solchen Monat anteilig berechnet und auch abgebucht werden.

  1. Kundendaten, Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

7.1 Kundendaten

Der Kunde ist verpflichtet, Vroom unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten während der Mietzeit zu informieren.

7.2 Datenschutz

Vroom wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben, übermitteln oder zugänglich gemachte Daten unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen auf vroomrental.com

  1. Haftung und Versicherungsschutz

8.1 Haftung gegenüber Dritten

Die Nutzung des Mietfahrzeugs erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der Vroom aus seiner Zuwiderhandlung gegen Regelungen aus diesen AGB entsteht.

Schäden an Mietgeräten der Vroom werden dabei von der Vroom selbst bzw. durch seine Versicherungspartner getragen und abgewickelt.

Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der Vroom gegenüber dem Kunden bleiben hiervon unberührt.

8.2 Haftung gegenüber Vroom

Verursacht der Kunde fahrlässig einen Schaden am Mietfahrzeug oder wird das Mietfahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden gestohlen, haftet Vroom für den dadurch entstandenen Schaden am Mietfahrzeug bzw. für die Wiederbeschaffungskosten. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden oder den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Maßgeblich für die Haftung ist dann der tatsächlich entstandene Schaden. Dies kann dann den Vroom entgangenen Gewinnen und/oder Verwaltungsaufwand miteinschließen.  

8.2.1 Haftung gegenüber Buchungspartnern

Buchungspartner von Vroom (z.B. Reedereien, Hotels, Reiseveranstalter) agieren als Vermittlungspartner und sind grundsätzlich von jeder Haftung für Fahrzeuge, deren Nutzung und Vorfälle in Verbindung mit diesen ggü. des Kunden freigestellt. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht für Vorfälle in der Obliegenheit (z.B. Zahlungsabwicklung mit dem Endkunden) des Buchungspartners.

8.3 Haftung gegenüber berechtigten Nutzern

Der Kunde haftet in gleichem Maße für die durch seine berechtigten Nutzer verursachten Schäden.

8.4 Mitteilung von vorliegenden Schadensmeldungen

Vroom wird den Kunden unverzüglich von einer vorliegenden Schadensmeldung durch Dritte informieren. Vroom wird dem Kunden Gelegenheit geben, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern.

8.5 Mitteilungen von Vorfällen und Schäden

Die haftungsfreistellung entbindet den Kudnen nicht von der Pflicht, jegliche Vorfälle und Unfälle mit dem Mietfahrezug bei der Rückgabe des Geräts bei einem Vroom-Mitarbeiter (oder beauftragten) anzuzeigen. 

8.5 Haftung von Vroom

Außer in Fällen der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Vroom auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vroom und nur auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Insbesondere haftet Vroom weder für Schäden, die der Kunde an und mit dem von ihm genutzten Mietfahrzeug oder an mit diesem transportierten Gegenständen verursacht, noch für Schäden, die dem Kunden durch jede Form der Nichtverfügbarkeit des Mietfahrzeugs entstehen. Eine Haftung der Vroom gegenüber dem KUNDEN entfällt im Falle unbefugter oder unerlaubter Benutzung der Mietfahrzeugs.

8.6 Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt Vroom von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften durch den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs entstanden sind (z. B. Verkehrsverstöße, Bußgelder).

  1. Außergerichtliche Streitbeilegung

9.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/ aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse ist in unserem Impressum zu finden.

Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show zu finden.

9.2 Vroom ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)).

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.3 Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

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